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- traditionelles Auktionshaus
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- Internet-Auktionen
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- Begut
- achtung der Ware
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- Durch Fachleute auf Basis des Originals, eines Zertifikates oder durch Bilder
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- Durch den Käufer meist auf Basis einer Beschreibung und eines elektronischen Bildes
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- Beschreibung der Ware
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- Durch eine vom Auktionator beauftragte unabhängige und qualifizierte Instanz oder durch Fachkräfte innerhalb des Auktionshauses
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- Durch den Verkäufer (subjektiv)
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- Bewert
- ung der Ware
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- Begründet, objektiv im Vergleich zu Marktstandards
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- Zum Teil durch den Verkäufer, oft wird keine Bewertung vorgenommen
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- Präsen
- tation der Ware
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- Oft in aufwändig gestalteten Katalogen
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- Durch den Verkäufer im Internet
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- Besichtigung der Ware
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- Am Ort der Auktion (zentral) vor und während der Auktion
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- In der Regel nicht möglich (dezentral beim Verkäufer)
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- Dauer der Auktion
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- Wenige Sekunden bis Minuten für einen Artikel. Wobei viele Auktionshäuser nach der Veröffentlichung der Ware im Auktionskatalog Gebote auch schon im Vorfeld der Auktion schriftlich annehmen. Die Berücksichtigung dieser schriftlichen Gebote erfolgt aber erst beim Aufruf im Auktionssaal.
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- Wenige Tage bis Wochen für einen Artikel
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- Gebotabgabe für einen Artikel
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- Während der Auktion oder schriftlich im Voraus
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- Innerhalb der Auktionsdauer auch mittels eines Biet-Agenten
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- Ende einer Auktion
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- Nach Abgabe des höchsten Gebotes
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- Zu einer festgelegten Zeit
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- Versand / Export
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- Durch Auktionshaus organisiert, oder Kunde holt die Ware persönlich ab.
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- Vom Verkäufer organisiert
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- Identität der Käufer und Verkäufer
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- Sind dem Auktionshaus persönlich bekannt.
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- Keine sichere Überprüfung der Identität.
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- Vor
- schuss für die Einlieferung
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- Je nach Art und Wert der Ware wird dem Verkäufer z. T. ein verzinslicher Vorschuss gewährt.
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- Nicht anwendbar
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- Provisionen / Kommissionen
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- Wird in der Regel sowohl dem Einlieferer, als auch dem Bieter (Käufer) berechnet. Kann aber auch unterschiedlich abweichen und wird je nach Auktionshaus unterschiedlich gehandhabt.
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- Wird in der Regel nur dem Verkäufer berechnet.
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- Zahlungsabwicklungen
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- Durch Auktionshaus als Treuhänder (anonym)
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- Meist direkte Abwicklung zwischen Käufer und Verkäufer
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- Reklamationen
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- Durch Auktionshaus vermittelt, überprüft und geschlichtet (anonym). Wenn Auktionshäuser im Auftrag arbeiten, ist eine direkte Bekanntgabe des Einlieferers auf Verlangen jederzeit möglich, aber in der Regel nicht üblich.
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- Meist direkte Abwicklung zwischen Käufer und Verkäufer (Streit ist oftmals programmiert)
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